Das Karpaltunnel-Syndrom (CTS) zeichnet sich durch Gefühlsstörungen und gelegentlich durch Schmerzen in den Fingern 1 bis 3 (4), sowie gelegentlich Schmerzen und Funktionsminderung der Hand aus. Die Gefühlsstörungen treten häufig nachts auf und verschwinden dann nach Ausschütteln der Hand. Manchmal bleiben die Gefühlsstörungen auf Dauer bestehen und es kommt zusätzlich zu einer Muskelverschmächtigung des Daumenballens.
Zudem können gelegentlich Gegenstände aus der betroffenen Hand fallen. Bei Beklopfen des beugeseitigen Handgelenkbereichs kann man gelegentlich ein Stromschlag-Phänomen auslösen.
Bei den geschilderten Beschwerden handelt es sich um die am häufigsten auftretenden Symptome bei einem sog. CTS.
Ursächlich verantwortlich dafür ist eine Einengung des sog. Nervus
Medianus, der im Karpalkanal, also der Hohlhand, verläuft.
Eine Reihe von Erkrankungen, wie Rheuma, Frakturen und Stoffwechselerkrankungen können ein CTS auslösen.
Seltener sind andere Ursachen für ein CTS verantwortlich, wie
Fraktur im Handgelenksbereich, Tumoren im Hohlhandbereich oder
verstärkte Flüssigkeitseinlagerung, zum Beispiel bei einer
Schwangerschaft. Wobei bei letztgenannter Ursache die Beschwerden nach
der Schwangerschaft fast immer abklingen.
Häufig ist jedoch keine Vorerkrankung für das Karpaltunnel-Syndrom verantwortlich.
Bevor die Diagnose des Karpaltunnelsyndroms gestellt wird, ist eine
gewissenhafte klinische Untersuchung erforderlich, und es muss eine
neurologische Untersuchung mit Messung der Nervenleitgeschwindigkeit
stattfinden, zudem sollte eine Röntgenuntersuchung oder eine
Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss von einengenden Prozessen im
Karpalkanal durchgeführt werden. Erst der neurologische Befund
erhärtet die Diagnose eines CTS.
Es gibt eine Reihe von Behandlungsmöglichkeiten, wobei zuerst, bei
einer milden Symptomatik, eine vorübergehende Gipsruhigstellung des
Handgelenkes durch eine Lagerungsschiene zur Nacht für einen Zeitraum
von zwei bis drei Wochen stattfinden sollte. Begleitet wird diese
Behandlung durch eine Gabe von entzündungshemmenden Substanzen, die
jedoch kein Cortison enthalten.
Falls diese Behandlung zu keiner Besserung der Beschwerden führt, besteht als nächste Möglichkeit die operative Therapie. Hierbei wird zwischen den so genannten offenen und geschlossenen (endoskopisch) Verfahren unterschieden. Die sog. offenen Verfahren erfolgen über einen Schnitt im Bereich der Hohlhand und entlasten so unter Sicht den Nervus Medianus mittels Durchtrennung eines handflächenseitig gelegenen Bandes. Die so genannten geschlossenen Verfahren erfolgen mittels einer entsprechenden Vorrichtung, wie sie z.B. für Kniegelenkspiegelung zum Einsatz kommen. Allerdings kann dieses Verfahren nicht bei jedem Karpaltunnel-Syndrom zum Einsatz kommen, weil eine Reihe von Gegenanzeigen, wie z.B. abgelaufene Frakturen, Verletzungen oder anderweitige Vorbehandlungen im Operationsgebiet eine endoskopische Bandspaltung nicht zulassen.
Die operative Nachbehandlung erfordert eine einwöchige
Gipsruhigstellung und regelmäßige ambulante Wiedervorstellungstermin,
die Fäden werden nach 14 Tagen gezogen. Manchmal ist es notwendig
wegen einer noch bestehenden leichten Schwellung der Hand eine
Kompressionstherapie mittels eines Kompressionshandschuhs
anzuschließen und die Wiederherstellung der Fingergelenkbeweglichkeit
mittels Krankengymnastik zu unterstützen.
Die Operation kann überwiegend ambulant, das heißt ohne Aufnahme im
Krankenhaus, erfolgen. Bei entsprechender Erfahrung des Operateurs
besteht nur ein minimales Komplikationsrisiko durch die Operation,
über das der Patient jedoch intensiv aufgeklärt wird.
Arbeitsfähigkeit je nach Beruf besteht normalerweise nach 4-8 Wochen.
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